Kräuter und Gemüse im Herbst und Winter
Für die Herbst-Winter-Ernte werden folgende Gemüsesorten jetzt ausgesät bzw. angebaut:
- Feldsalat in Sätzen
- Asiasalat, Rucola und Petersilie – im Winter bei Bedarf mit Schutzvlies vor zu starker Sonneneinstrahlung schützen
- Winterportulak, Barbarakraut, Hirschhornwegerich eignen sich als Salat oder gekocht als Spinat.
- Bei Spinat, der im September gesät wird, werden immer nur die äußeren Blätter geerntet. Das Herz der Pflanze bleibt erhalten. So entwickeln sich immer neue Blätter. Eine geeignete Sorte ist z. B. Corvair.
- Wintersalat (Häuptelsalat): Ende September auspflanzen und Mitte April ernten. Er kann im Freien ohne Schutz überwintern.
- Chinakohl verträgt leichte Fröste, sollte aber vor stärkeren Frösten geerntet und eingelagert oder zu KIMCHI verarbeitet werden.
- Mangold auspflanzen und mit einer Laubschicht mulchen. Verträgt leichte Fröste und hält abhängig vom Winter relativ lange. Blattgrün kann als Spinat verwendet werden. Die Stiele können als Spargelersatz verkocht werden und lassen sich sogar einlegen.
- Herbstrübchen (alte Gemüsesorte der Kohlgewächse) überstehen leichte Fröste, wenn sie mit Vlies oder Stroh abgedeckt sind. Sie eignen sich gut zum Fermentieren.
- Winterlauchzwiebel / Bündelzwiebel sollten Anfang September ausgesät oder Ende September ausgepflanzt werden.
- Winterheckenzwiebel jetzt auspflanzen.
Im Beet überwintern und im zweiten Jahr ernten:
- Knoblauch sollte Ende September gesteckt werden. So überwintern die Pflanzen im Beet und haben nächstes Jahr einen Wachstumsvorsprung.
- Wintersteckzwiebel: Ende September stecken und im Juni ernten.
- Ausdauernde Kräuter wie Thymian, Salbei, Lavendel, Baldrian, Wermut, Zitronenmelisse, Oregano, Estragon, Maggikraut, Currykraut, Waldmeister, Ysop, Schnittlauch, Schnittknoblauch, Bohnenkraut, Pimpernelle und diverse Minzen pflanzen.
- Rhabarber, Kren, Topinambur pflanzen.
Schnecken und Wühlmäuse müssen weiterhin bekämpft werden.
Bild: Volmary – Mangold BrightLights
Alle Empfehlungen, Pflanzentipps und Pflegehinweise basieren auf unserer langjährigen Gärtnererfahrung. Sie beziehen sich immer auf unsere regionalen klimatischen Bedingungen und basieren auf durchschnittlichen Witterungsverhältnissen, weshalb auch kein Rechtsanspruch geltend gemacht werden kann.